Facebook Verstoß gegen die DSGVO: bis zu 5.000€ Schadensersatz für Betroffene

In den vergangenen fünf Jahren seit Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat Meta, als führender Internetkonzern, mehr Bußgelder eingehandelt als jeder andere. Aktuell wurde dem Facebook-Konzern erneut eine historisch hohe Strafzahlung auferlegt. Entgegen einer vorherigen Gerichtsentscheidung hat Meta illegal Daten von EU-Nutzern in die USA übertragen. Dabei sind Facebook und andere soziale Medien in der Vergangenheit mehrfach wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung kritisiert worden. Ein deratiger Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann für den Verbraucher dazu führen, dass Schadenersatzansprüche in Höhe von bis zu 5.000 Euro geltend gemacht werden können.

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  1. Informationen zum Social Media Account eintragen & absenden
  2. Wir informieren Sie über Ihre Chance auf Schadensersatz
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Wie können Sie erfahren, ob auch Sie vom illegalen Datentransfer betroffen sind?

Wenn Ihr Facebook Account im Zeitraum vom 25.05.2018 - 09.07.2023 aktiv bestanden hat, haben Sie grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen Meta, wie das Unternehmen heute heißt. Zunächst machen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich geltend, was häufig schon ausreichen kann. Ob zur Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruchs eine Klage erforderlich und sinnvoll ist, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch. Auch die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist mit einer Rechtsschutzversicherung für Sie kostenlos.

„Ich bin vom illegalen Facebook-Datentransfer betroffen.
Nach dem kostenlosen Erstgespräch, hatten wir Klage gegen Meta erhoben. Mir wurden knapp 5.000€ zugesprochen.“

– Lena A.

Für Facebook-Datentransfer Schadensersatz fordern: Ihre Rechte

Unternehmen sind gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen. Kommen sie dem nicht nach, machen sie sich schadensersatzpflichtig. Sind Sie vom illegalen Facebook-Datentransfer betroffen, stehen die Chancen gut, dass Ihnen Schadensersatz bzw. „immaterieller Schadensersatz“ gemäß Art. 82 DSGVO zusteht. Immaterieller Schadensersatz bedeutet: Sie können eine Entschädigung dafür erhalten, dass Ihre Daten missbraucht und auf amerikanische Server hochgeladen wurden, auch wenn Ihnen (noch) kein unmittelbarer finanzieller Schaden durch Cyber-Attacken entstanden ist.